1. Teilnahmebedingungen für Touren und Kurse
3. PKW Fahrzeug Kaskoversicherung inkl. Rabattverlustversicherung
4. Führungstouren / Gemeinschaftstouren
Der Deutsche Alpenverein (DAV) Friedrichshafen e.V. versteht sich nicht als Reiseveranstalter, bei
denen Sie eine Reise buchen können, sondern er bietet nur den organisatorischen Rahmen für
Touren, Kurse und Freizeiten für ihre Mitglieder an.
Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt ist jedes Mitglied der DAV-Sektion Friedrichshafen mit gültigem Mitgliedsausweis, das die in der Ausschreibung ersichtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dies gilt auch für Mitglieder andrer Sektionen des DAV. Ist die Teilnehmerzahl bei einer Veranstaltung begrenzt, werden zunächst Mitglieder der Sektion Friedrichshafen in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt.
Persönliche Leistungsfähigkeit und Ausrüstung
Im Interesse der Sicherheit und mit Rücksicht auf alle Teilnehmer muss jeder Teilnehmer über eine der Schwierigkeit der Tour entsprechende funktionstüchtige und den Sicherheitsbestimmungen entsprechende Ausrüstung und Kondition verfügen. Das Mitführen der im Programm angegebenen Ausrüstung (gemäß Ausrüstungsliste) und ihre Handhabung ist obligatorisch. Im Zweifelsfall muss sich ein Teilnehmer beim Leiter oder bei der Touren-/Vorbesprechung informieren. Der Leiter ist berechtigt, die Leistungsfähigkeit und die Ausrüstung der Teilnehmer zu testen. Teilnehmer, bei denen der Leiter eine mangelhafte oder unvollständige Ausrüstung oder nicht ausreichende persönliche Fähigkeiten und Kondition feststellt, können sowohl vor als auch während der Tour vom Leiter von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Anweisungen der Leiter
Eine Tourengruppe muss grundsätzlich in Ruf- und Sichtweite zusammenbleiben. Teilnehmer, die sich ohne Wissen oder Zustimmung des Leiters von der Gruppe entfernen, scheiden automatisch aus der Tour aus. Die Leiter sind berechtigt, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, die gegen ihre Anweisungen verstoßen und damit den Kurs-/Tourenverlauf und/oder die Sicherheit der Gruppe gefährden. Dies gilt auch bei Missachtung der Pandemiebedingungen.
Haftungsbegrenzung
Jede bergsportliche Unternehmung ist mit Risiken verbunden, die sich nicht vollständig ausschließen lassen. Der Teilnehmer erkennt daher an, dass eine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer bei der Benutzung der Vereinseinrichtungen und -ausrüstungen oder bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, über den Umfang der vom DAV abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt ist, in denen einem Organmitglied oder einer sonstigen für die Sektion tätigen Person, für die die Sektion nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches einzustehen hat, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Anmeldung
• Ist für die Kurse ab dem angegebenen Termin nur noch auf unserer Webseite (Online-Reservierungsanfrage) möglich.
• Ist für die Sommertouren ab der Hauptversammlung bei den Tourenleitern, für die Wintertouren ab Erscheinung der Wintermitteilungen möglich.
• Bei begrenzter Teilnehmerzahl ist die Reihenfolge der Anmeldung entscheidend.
• Bei Mehrtagestouren gilt ein Teilnehmer als angemeldet, sobald der Organisationsbeitrag beim Tourenleiter entrichtet wurde.
• Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass der angegebene Notfallkontakt der Nutzung und Verwendung seiner persönlichen Kontaktdaten im Rahmen der gebuchten Veranstaltung des DAV Friedrichshafen zustimmt.
Absage oder Abbruch einer Veranstaltung
Bei zu geringer Teilnehmerzahl, aus Sicherheits- oder Wettergründen, sowie bei Ausfall eines Leiters ist die Sektion berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder das Ziel zu ändern. Im Falle einer Absage werden die entstandenen Kosten vollständig erstattet. Davon ausgenommen sind z.B. Anzahlungen, die nicht rückerstattet werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit, sind ausgeschlossen. Bei Ausfall eines Leiters kann die Sektion eine Ersatzperson einsetzen. Dies berechtigt nicht zum Rücktritt von der Veranstaltung bzw. zur Erstattung des Beitrages. Bei Abbruch einer Veranstaltung aus Sicherheitsgründen oder aus einem anderen besonderen Anlass besteht kein Anspruch auf Erstattung des Organisationsbeitrages. Eine mangelhafte Erfüllung des Angebots kann hieraus nicht abgeleitet werden.
Bei der Teilnahme an den Sektionsveranstaltungen entstehen folgende Kosten:
1. Organisationsbeitrag bei Mehrtagestouren: er stellt eine Aufwandsentschädigung dar und beträgt für den ersten Tag 15,– EUR und für jeden weiteren Tag 35,– EUR. Damit werden ein Teil der Kosten, die dem(n) Tourenleiter(n) bei der Tourenvorbereitung und -durchführung entstehen abgedeckt. Er wird auf die Teilnehmer umgelegt. Je nach kalkulierter oder max. Pro Tourenleiter möglicher Teilnehmerzahl fällt die Umlage mehr oder weniger hoch aus. Der Organisationsbeitrag ist im Programm ausgewiesen.
2. Fahrtkosten: Im Tourenprogramm sind für jede Tour die Fahrtkosten pro Pkw ausgewiesen. Diese basieren auf einem Km-Satz von 0,30 EUR/km (allgemeine Empfehlung der Sektion Friedrichshafen). Die gesamten Fahrtkosten werden auf alle Tourenteilnehmer anteilmäßig umgelegt (Gruppenabrechnung), unabhängig von der Fahrzeugbelegung, sodass bei ungleichmäßiger Fahrzeugbelegung den entsprechenden Fahrern kein Nachteil entsteht. Tourenleiter sind davon ausgenommen.
3. Sonstige Kosten (z.B. Verpflegung, Unterkunft, Eintritte, Bergbahnen, etc.)
Kostenerstattung bei Rücktritt/vorzeitiger Abreise/Ausschluss eines Teilnehmers. Sollte ein angemeldeter Teilnehmer erkennen, dass er nicht teilnehmen kann, muss er so bald wie möglich beim Leiter absagen, damit sein Platz entsprechend der Warteliste vergeben werden kann. Bei Abmeldungen bis vier Wochen vor der entsprechenden Veranstaltung wird der Kurs-/Organisationsbeitrag erstattet. Danach muss keine Kostenerstattung erfolgen, wenn kein geeigneter Ersatzteilnehmer gefunden werden kann. Bei vorzeitiger Abreise eines Teilnehmers oder bei Ausschluss durch den Leiter besteht kein Anspruch auf Erstattung des Beitrages.
Für alle im Programm ausgewiesenen Touren und Veranstaltungen hat die Sektion Friedrichshafen eine PKW Kaskoversicherung mit einer Eigenbeteiligung für Voll- und Teilkasko von 150.- EUR pro Schadensfall abgeschlossen. Sofern eine Teilkaskoversicherung für das betreffende Fahrzeug besteht, ist diese vorrangig. Eine Rückstufung in der Kaskoversicherung erfolgt dann nicht, wenn der Schaden über die Versicherungskammer Bayern abgewickelt wird. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollten Kaskoschäden grundsätzlich über die Geschäftsstelle gemeldet werden.
Zusätzlich wurde eine Rabattverlustversicherung abgeschlossen, die im Falle von Haftpflichtschäden
(Schaden an fremdem Eigentum oder Personen) den Verlust des Schadensfreiheitsrabatts ausgleicht. Dieser Schutz gilt auch für alle Mitarbeiter, Funktionäre und Mitglieder der Sektion, wenn sie im Auftrag / Interesse der Sektion – d.h. bei satzungsgemäßen Veranstaltungen oder Aktivitäten – notwendige Fahrten im „eigenen“ Fahrzeug unternehmen (das Fahrzeug kann auch gemietet sein). Der Fahrer muss Mitglied der Sektion sein.
Nicht versichert sind privat organisierte Veranstaltungen / Unternehmungen.
Die Sektion Friedrichshafen bietet für seine Mitglieder ein umfangreiches Tourenprogramm an. Daneben werden in den einzelnen Sektionsgruppen und Gruppierungen ebenfalls Touren angeboten. Man unterscheidet bei den Touren in Führungs- und Gemeinschaftstouren:
a) Führungstouren
Bei Führungstouren trifft der Tourenleiter aufgrund seiner Sachautorität und seiner Stellung in der
Gruppe verbindlich alle Entscheidungen hat aber damit auch die gesamte Verantwortung für die
Sicherheit der Gruppenmitglieder zu tragen. Dabei hat er den Wünschen der Teilnehmer, was den
Erlebniswert der Tour angeht, primär aber dem Sicherheitsbedürfnis, nachzukommen.
b) Gemeinschaftstouren
Gemeinschaftstouren sind keine Führungstouren, d. h. jeder geht auf eigene Verantwortung mit. Voraussetzungen sind:
• Schwierigkeit und Länge der Tour entsprechen dem Können und der Erfahrung der Teilnehmer und sind allen bekannt
• die Gruppe ist im Sinne der Zielsetzung homogen
• die Teilnehmer kennen sich in der Regel von früheren Touren her
Der Organisator oder Leiter der Gemeinschaftstour kann sich i. d. R. nur um organisatorische Bedingungen kümmern. Er hat dabei auch die Aufgabe, die angemeldeten Teilnehmer auf ihre Tauglichkeit inklusive der Ausrüstung zu überprüfen und ggf. unbekannte oder nicht geeignete Teilnehmer zurückweisen.
Auch bei Gemeinschaftstouren müssen während der Tour organisatorische Grundregeln beachtet werden.
Dazu steht der vollständige Text zum Download als PDF zur Verfügung. Auf Anfrage erhalten Sie ihn auch von unserer Geschäftsstelle.